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Advokatur und Notariat
Gesetzesflut
Lardi & Partner
Reichsgasse 65
Postfach 474
7002 Chur
Tätigkeitsbereiche
Unsere Anwälte sind in verschiedenen Rechtsgebieten tätig.

Beim Überfahren der einzelnen Tätigkeitsbereiche erscheint eine Kurzbeschreibung mit Angabe der bearbeitenden Anwälte.

  • Familienrecht
    Das Familienrecht umfasst sämtliche Fragen des Eherechts, ehelichen Güterrechts, Eheschutzmassnahmen, Scheidungs- und Kindesrechts unter Einschluss zwischenstaatlicher Verträge (z.B. betreffend Kindesentführungen). Weiter gehören die vermögensrechtliche Planung nach dem Eheschluss und der Erstellung von Eheverträgen in diesen Bereich.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Erbrecht
    Das Erbrecht befasst sich mit den vermögensrechtlichen Folgen des Todes einer Person. Der Erblasser kann in Form von Testamenten und Erbverträgen über den Nachlass verfügen und im Rahmen des Gesetzes Vermögenswerte bestimmten Personen zuwenden oder Teilungsvorschriften aufstellen. Für den Vollzug von letztwilligen Verfügungen können Willensvollstrecker eingesetzt werden.

    Dr. iur. Bernardo Lardi, Rechtsanwalt und Notar
    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Sachenrecht
    Das Sachenrecht umfasst das Recht in Bezug auf bewegliche Sachen und Grundstücke, wie z.B. Eigentumsübertragungen, Pfanderrichtungen, Eigentumsvorbehalte, Grunddienstbarkeiten, Wohnrechte, Baurechte etc.

    Dr. iur. Bernardo Lardi, Rechtsanwalt und Notar
    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen
    Der Notar kann als öffentliche Urkundsperson des Kantons öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen vornehmen. So sind z.B. Kaufverträge über Grundstücke, Eheverträge, Erbverträge, Gesellschaftsgründungen oder Gesellschaftsumwandlungen öffentlich zu beurkunden. Die Tarife sind dabei die gleichen wie auf dem Grundbuchamt und beim Kreisnotar.

    Dr. iur. Bernardo Lardi, Rechtsanwalt und Notar
  • Haftpflichtrecht
    Das Haftpflichtrecht befasst sich mit der Frage des Schadensausgleichs. Dazu gehören unter anderem die ausservertragliche Haftung wie Tierhalterhaftung, die Motorfahrzeughalterhaftung, die Werkeigentümerhaftung oder die Haftung bei Ski- und Sportunfällen wie auch die vertragliche Haftung.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Sozialversicherungsrecht
    Im Zusammenhang mit den Folgen von Krankheiten, Unfällen, Todesfällen und Arbeitslosigkeit befasst sich das Sozialversicherungsrecht mit vielen versicherungsrechtlichen Fragen. Sozialwerke wie die AHV, die IV, die SUVA oder die ALV decken wichtige Bedürfnisse in diesen Fällen ab. Weiter können auch Leistungen der Pensionskasse in Frage kommen. Im Rahmen dieser komplexen Materie, die unter anderem auch medizinische Kenntnisse voraussetzt, ist der Beizug einer spezialisierten Person von grosser Bedeutung.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Kaufrecht
    Das Kaufrecht regelt die Veräusserung eines Kaufgegenstandes zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Dabei stellen sich unter anderem Fragen der Gefahrtragung, des Verzuges, der Rechtsmängelgewährleistung oder der Sachmängelgewährleistung.

    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Mietrecht
    Das Mietrecht beschlägt die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen. Die Höhe des Mietzinses, die Beseitigung von Mängeln an der Mietsache, die Reduktion des Mietzinses bei Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch und die Mieterstreckung sind einige der zentralen Themen des Mietrechts.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Arbeitsvertragsrecht
    Im Arbeitsvertragsrecht wird die rechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgelegt. Die vertragliche Regelung zwischen den Parteien steht im Vordergrund, wobei zwingende gesetzliche Bestimmungen und Gesamtarbeitsverträge das Verhältnis beeinflussen. Im Zentrum stehen Fragen wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung und Krankentaggelder im Falle von Unfall und Krankheit, Überstundenabgeltung, Abgeltung von Gewinn- oder Umsatzbeteiligung.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Werkvertragsrecht
    Das Werkvertragsrecht beschlägt Verträge, die die Erstellung eines Werkes zum Inhalt haben. Dies können Gebäude oder Strassen sein, aber auch nicht gegenständliche Leistungen wie eine Konzertaufführung. Fragen können sich insbesondere stellen in Bezug auf den Verzug, auf Mängel, auf die Gefahrtragung.

    Dr. iur. Bernardo Lardi, Rechtsanwalt und Notar
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Auftragsrecht
    Das Auftragsrecht beschäftigt sich mit dem Auftrag, einem in der Dienstleistungsgesellschaft weit verbreiteten Vertragstypus. Der Beauftragte schuldet dabei nicht ein Ergebnis, sondern verpflichtet sich nur zur getreuen und sorgfältigen Ausführung des übertragenen Geschäftes. Wichtiger Aspekt ist dabei, dass der Auftrag grundsätzlich jederzeit entzogen bzw. niedergelegt werden kann.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Innominatverträge
    Das moderne Wirtschaftsleben hat viele neue Formen von wirtschaftlichen Transaktionen hervorgebracht. Das Schweizerische Obligationenrecht kennt nicht für alle Vorgänge im Wirtschaftsalltag einen bestimmten Vertragstypus. In der Praxis haben sich deshalb Innominatverträge entwickelt wie z.B. Franchisingverträge, Leasingverträge, Alleinvertriebsverträge u.ä.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
    lic. iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
  • Gesellschaftsrecht
    Im Gesellschaftsrecht stellt sich die Frage nach der Wahl der richtigen Rechtsform, der Haftung im Rahmen der jeweiligen Rechtsform, den gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung innerhalb der Gesellschaft. Gründungen, Umwandlungen, Kapitalerhöhungen u.ä. sind Teil dieses Tätigkeitsgebietes.

    Dr. iur. Bernardo Lardi, Rechtsanwalt und Notar
  • Immaterialgüterrecht
    Das Immaterialgüterrecht befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von geistigen Schöpfungen. Es umfasst das Patentrecht, das Waren- und Unternehmenskennzeichenrecht (Marke, Ausstattung, Firma), das Muster- und Modell- sowie das Urheberrecht. Darüber hinaus fällen auch die Regeln über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs darunter.

    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
  • Internationales Privatrecht
    Sobald ein Rechtsverhältnis verschiedene Länder berührt, stellen sich Fragen des internationalen Privatrechts. In einem ersten Schritt muss beantwortet werden, welches Gericht zuständig ist. Weiter bestimmen Internationale Abkommen und das Internationale Privatrecht, welches nationale Recht zur Anwendung gelangt. Schliesslich können ausländische Urteile unter Umständen auch in der Schweiz durchgesetzt werden.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
  • Europarecht / Bilaterale Verträge
    Mit dem Abschluss der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU findet in vielen Rechtsbereichen im internationalen Verhältnis Europäisches Recht Anwendung. Gerade im Bereich des freien Personenverkehrs ergeben sich zunehmend wichtige Fragestellungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    lic. iur. Karin Caviezel, Rechtsanwältin
    lic. iur. Mauro Lardi LL.M., Rechtsanwalt
  • Öffentliches Recht
    Das öffentliche Recht bestimmt das Rechtsverhältnis zwischen dem Staat (Bund, Kanton, Gemeinde, andere öffentliche Körperschaften oder Anstalten) und dem Bürger. Darunter fallen unter anderem die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch den Staat oder aber auch die raumplanerischen Bestimmungen über die Nutzung von Grund und Boden.

    lic.iur. Ylenia Baretta, Rechtsanwältin
Gouaches/Lithographien B.Lardi
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