english | italiano
Advokatur und Notariat
Gerichtsszene
Lardi & Partner
Reichsgasse 65
Postfach 474
7002 Chur
Mandate
Bei der Mandatsführung halten wir uns an die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes.
Vollmacht
Bei der Übernahme des Mandats wird eine Anwaltsvollmacht durch den Klienten unterzeichnet.
Honorare
Bei Übernahme des Mandates werden mit dem Klienten die Höhe des zur Verrechnung gelangenden Honorars und die Finanzierung des Anwaltshonorars abgeklärt und vereinbart; wir sind auch bereit, für bedürftige Klienten Mandate der unentgeltlichen Rechtspflege zu führen und Gesuche um die Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung zu stellen.

Das Honorar bemisst sich in erster Linie nach dem Zeitaufwand, wobei der Stundenansatz von der rechtlichen und sachlichen Schwierigkeit des Falles und den sprachlichen Anforderungen abhängt. Darüber hinaus wird in der Regel gestützt auf den Interessenwert ein Interessenwertzuschlag berechnet, der aber immer in einem vernünftigen Verhältnis zum Honorar nach Zeitaufwand stehen wird.

Sind fremdsprachige Akten zu bearbeiten oder Verhandlungen zu führen, ausländische Rechtsnormen anzuwenden oder werden Spezialkenntnisse beansprucht, behalten wir uns vor, den normalen Stundenansatz nach vorgängiger Absprache mit dem Klienten zu erhöhen.
Berufsgeheimnis
Als Rechtsanwälte unterstehen wir zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was uns infolge unseres Berufs von Mandanten anvertraut worden ist. Diesem Berufsgeheimnis unterstehen auch sämtliche Mitarbeitende der Kanzlei.

Gouaches/Lithographien B.Lardi
created by ;[semikolon]
>